Kiel: Bürgerbeteiligung B-Plan 990V Kiel-Ravensberg, Schauenburgerstraße

Entwurf B-Plan Nr. 990V
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 990V für das Baugebiet Kiel-Ravensberg, Schauenburgerstraße

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 990V liegt mit Begründung vom 24.01.2013 bis zum 25.02.2013 im Rathaus, 4. Geschoss, in Schaukästen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.

Teilaufhebung B-Plan Nr. 949
Teilaufhebung der Bebauungsplanes Nr. 949 für das Baugebiet Kiel-Ravensberg, Schauenburgerstraße
Der teilweise aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 949 liegt mit Begründung vom 24.01.2013 bis zum 25.02.2013 im Rathaus, 4. Geschoss, in Schaukästen auf dem Flur vor Zimmer 462b öffentlich aus.

Alle KielerInnen und sonstige Betroffene, Vereine… können in dieser Zeit ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen.

Hintergrund:
Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren

Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus. Sie können sie auch über diese Seite auf dem Bildschirm aufrufen und ansehen. Die Dokumente können nicht verändert oder ausgedruckt werden.

Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne können Sie in zwei Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich äußern. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.

1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf eines Bebauungsplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zur Zeit liegen keine Bauleitpläne aus.

2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Quelle: http://www.kiel.de/leben/bauen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligung.php