Kiel: Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde

Am heutigen Mittwoch findet um 18.00 Uhr im Ratssaal des Kieler Rathauses eine Einwohnerversammlung zum Rahmenplan Kieler Förde statt. Stimm- und antragsberechtigt sind alle Menschen, die in Kiel wohnen (auch Zweitwohnsitz), also auch Kinder- und Jugendliche, Menschen ohne deutschen Pass.
Der Förderahmenplan hat vielfältige Auswirkungen auf Eingriffe / Entwicklung z.B. in landschaftlicher Hinsicht, Umweltschutz, Verkehr, Sozialem, Wirtschaft… in Kiel und Umgebung rund um die Kieler Förde. Betroffen von der Planung ist nicht nur die Landeshauptstadt sondern auch das gesamte Umland: Schönberg, Wisch, Wendtorf, Stein, Laboe, Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen, Strande, Schwedeneck und Noer.
Es ist geplant, Ideenwerkstätten im August und September 2011 durchzuführen. Informationen über die Veranstaltungsorte und Themen gibt es bei der Projektleitung für den Rahmenplan Kieler Förde im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Tel. 04 31/ 901-24 23, -24 27,-24 28.

Hintergrundlinks
Flugblatt der LH Kiel
Formular der LH Kiel für Anregungen und Bedenken
Beschreibung des Projektes.
Eine Präsentation zum Thema Rahmenplan Kieler Förde

Rahmenplanung Kieler Förde – aktueller Sachstand, Anhang: RKF Kompaktinformationen 10_12_06 (336 KB)

Machbarkeitsstudie zum „Ausbau der Fördeverkehre, Nutzungs- und Gestaltungskonzept für Anleger und Fördebrücken“
Anmerkung: Wie so oft im Ratsinformationssystem befindet sich der Anhang, also der eigentliche Inhalt nicht in selbigem – eine Online-Recherche ist damit für BürgerInnen, die nicht Zugriff haben auf das interne Allris sondern nur auf das öffentliche unmöglich. Schade – der Sachverhalt ist der Kieler Stadtverwaltung seit mehreren Jahren bekannt und wird trotz mehrerer Anfragen zu diesem Themenkreis nicht abgestellt. :-(

Rahmenplanung Kieler Förde – Kooperationsvereinbarung

Textdokumentation: Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel

Einwohnerversammlung: Kielerinnen und Kieler arbeiten mit am Rahmenplan Kieler Förde
048/28. Januar 2011/ang
Zu einer Einwohnerversammlung hat Stadtpräsidentin Cathy Kietzer alle Kielerinnen und Kieler eingeladen: Thema der Versammlung am Mittwoch, 2. Februar, 18 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Fleethörn 9, ist der Rahmenplan Kieler Förde. Die Kielerinnen und Kieler können diese für die gesamte Region ebenso wichtige wie neuartige Form der interkommunalen Planung entdecken und erleben und sogar dabei mitmachen. Der Ratssaal ist über den Rathauseingang an der Waisenhofstraße barrierefrei erreichbar.

In der Einwohnerversammlung wird umfassend über die Grundlagen und die Bedeutung des Rahmenplans Kieler Förde informiert – und über die vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit. Stadtpräsidentin Kietzer hofft auf viele Interessierte: „Für mich ist Bürgerbeteiligung von größter Bedeutung. Diese Einwohnerversammlung soll ein Signal für die Kielerinnen und Kieler sein: Sie können mitreden und Anstöße geben für die Entwicklung an den Fördeufern dies- und jenseits der Stadtgrenzen. Daher rufe ich alle Interessierten auf: Kommen Sie ins Rathaus und machen Sie mit!“

Elf direkt an der Kieler Förde gelegene Gemeinden und die Landeshauptstadt Kiel haben sich vorgenommen, mit einem gemeinsamen Rahmenplan die Lebens-, Arbeits- und Wohnqualität entlang Fördeküste weiter zu verbessern. Der Rahmenplan soll ein Zukunftskonzept für die sich im stetigen Wandel befindliche Region Kieler Förde beinhalten. Für Bürgermeister Peter Todeskino ein Projekt von besonderer Bedeutung: „Die Kieler Förde ist das Herz der Region. Wir machen uns gemeinsam Gedanken über die nächsten 15 bis 20 Jahre. So eng haben wir in der Region bei Planungen noch nie zusammengearbeitet.“

Im November 2010 wurde im Kieler Schloss der Auftakt für diese in der Region neuartige interkommunale Planung gelegt. Jetzt beginnt die Arbeit, an der die Menschen an der Förde auf verschiedenen Wegen beteiligt werden. Versammlungen, Ideenwerkstätten und ein Ideenwettbewerb sind ebenso vorgesehen wie eine regionale Jugendbeteiligung.

Kiel ist die erste beteiligte Kommune, die zu einer Einwohnerversammlung zu diesem Thema einlädt. Interessierte Gäste aus den benachbarten Fördegemeinden können zuhören, dürfen aber bei möglichen Abstimmungen nicht mitmachen.

In der Einwohnerversammlung unter der Leitung von Stadtpräsidentin Kietzer wird Bürgermeister Todeskino das Gesamtvorhaben präsentieren, ehe Carolin Breunig-Lutz und Heidrun Brauchle aus dem Stadtplanungsamt erste Rahmenplan-Ideen vorstellen. Über die umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit informiert Dr. Volker Zahn, dessen Büro plusfünf (Lübeck) den Planungsprozess inhaltlich begleitet und die Beteiligungsveranstaltungen moderiert. Zu allen Punkten können Fragen gestellt werden. Abschließend gibt Bürgermeister Todeskino einen Ausblick auf die nächsten Schritte zum Rahmenplan Kieler Förde. Nach dem Punkt „Verschiedenes“ schließt Stadtpräsidentin Kietzer die Einwohnersammlung.

Einwohnerversammlung – Rechtlicher Hintergrund

Einwohnerversammlung in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel (HauptS)
§ 14
Einwohnerinnen-/Einwohnerversammlung
(§ 16 b GO)

(1) Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Stadt kann die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident bei Bedarf eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einberufen. Das Recht der Ratsversammlung, die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne oder mehrere Ortsteile durchgeführt werden.

(2) Für die Einwohnerversammlung ist eine Tagesordnung aufzustellen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind mindestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Termin öffentlich bekannt zu geben. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden, wenn mindestens 25 v. H. der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung sind öffentlich bekannt zu geben.

(3) Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident leitet die Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit bis zu 5 Minuten je Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsmäßigen Durchführung der Einwohnerversammlung notwendig ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.

(4) Die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister und die Stadträtinnen oder Stadträte im Rahmen ihrer Sachgebiete nehmen an der Einwohnerversammlung teil, berichten über wichtige Angelegenheiten der Stadt und stellen diese zur Erörterung. Ihnen und den Einwohnerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben worden sind. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Angelegenheiten der Stadt betreffen, ist nicht zulässig.

(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Die Niederschrift muss mindestens enthalten:
1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
2. die ungefähre Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerversammlung waren, den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abgestimmt wurde, und das Ergebnis der Abstimmung. Die Niederschrift wird von der oder dem die Sitzung Leitenden und der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet.

(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die in der Ratsversammlung behandelt werden müssen, sollen dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.

Einwohnerversammlung in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung
§ 16 b
Einwohnerversammlung

(1) Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde kann eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn die Gemeindevertretung dies beschließt. Die Einberufung und Leitung der Einwohnerversammlung obliegt der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nimmt an der Versammlung teil; ihr oder ihm ist auf Wunsch das Wort zu erteilen. Versammlungen von Einwohnerinnen und Einwohnern können auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt werden.

(2) Vorschläge und Anregungen der Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandelt werden.

(3) Das Nähere regelt die Hauptsatzung.

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