NABU prüft Klage gegen Genehmigung des Ems-Sommerstaus

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Niedersachsen dokumentiert.

Jungvogelsterben schon jetzt vorprogrammiert

Als „genehmigtes Sterben von Jungvögeln“ hat der NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann die heute (7. April) erteilte Genehmigung des Landes Niedersachsen für die Ems-Aufstauung im Sommer charakterisiert.

„Im Juni und Juli sind die Vordeichflächen mit brütenden Wiesenvögeln besiedelt. Zum Schutz der zum Teil seltenen Arten, sind die Flächen unter Schutz gestellt worden und es ist untersagt, Vögel wie Rotschenkel, Kiebitz oder der Uferschnepfe beim Brutgeschäft zu stören“, erläutert Buschmann. „Ein Anstau der Ems wird zu Überschwemmungen der Vordeichflächen führen. Darüber hinaus werden während der Schiffüberführungen durch den Ansturm von Schaulustigen die verbleibenden Gelege gefährdet oder zerstört.“ Der NABU Niedersachsen werde nun die schriftlichen Unterlagen abwarten und eine Klage prüfen sowie auch die Europäische Kommission einschalten.

Das Gebiet „Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum“ ist erst vor kurzen vom Landkreis Leer durch eine Naturschutzgebietsverordnung ausgewiesen worden. Nun wurde eine auf rein wirtschaftlichen Argumenten fußende Genehmigung zu Lasten der Tiere des EU-Schutzgebietes erteilt, ohne die Prüfung von Varianten, die bei eventuell höheren Kosten zu einer erheblich geringeren Belastung des Naturhaushaltes führen würden. Dies ist aus Sicht des NABU unzulässig.