Baumbindungen kontrollieren

Autor: Andreas Regner

Zu spät entfernte Baumbindungen können Junggehölze erheblich schädigen. Ahorn in Kiel. Foto: A. Regner.

Die Winterzeit ist ein guter Zeitpunkt um Baumbindungen zu kontrollieren. An fast allen Standorten reicht bei Neupflanzungen eine Bindezeit von zwei, manchmal drei Jahren. Verbleiben die Bindungen länger besteht die Gefahr erheblicher Schädigungen des Gehölzes. Die Abbildung zeigt eine zu spät entfernte Bindung aus Kunststoff mit dem Beginn des Versuches der Überwallung.

Auch Bindungen aus Naturfasern (Cocosband) sollten nach 2 (3) Jahren entfernt werden.

Bei Gehölzen, die lebenslang auf Fixierungen angewiesen sind (z.B. die kurzlebige Apfelunterlage M9), sollten die Bindungen jährlich kontrolliert werden.

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Baumschutzsatzungen in Schleswig-Holstein

Autor: Andreas Regner

Verspäteter und falsch aufgetragener Wundverschluss: Zusätzliche gravierende Schädigung. Foto: A.Regner.

Zu Vergleichszwecken hier ein kleine Linksammlung zu Baumschutzsatzungen /-verordnungen in Schleswig-Holstein. Über die Aktualität der Links bzw. deren Rechtswirksamkeit kann ich keine Aussage treffen. Vergewissern Sie sich im Bedarfsfalle bei ihrer Kommunalverwaltung. Die Auswahl der Satzungen ist teils zufallsbedingt. Gerne nehme ich weitere Links zu Baumschutzsatzungen in S.-H. auf – wenden Sie sich ggf. an info@planten.de

Eckernförde

Satzung der Stadt Eckernförde zum Schutze des Baumbestandes (Baumschutzsatzung)

Flensburg

Satzung zum Schutze der Bäume in der Stadt Flensburg

Kiel

Satzung zum Schutze des Baumbestandes im Innenbereich der Landeshauptstadt Kiel vom 26. Januar 2000 (Baumschutzsatzung) als pdf-Dokument (73 KB)
Baumschutzverordnung, Arbeitsfassung, Stadtverordnung zum Schutze des Baumbestandes im Außenbereich der Landeshauptstadt Kiel als pdf-Dokument (67 KB)
BTW: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Kiel derzeit gültigen Verordnungen und Satzungen aus dem Bereich Naturschutz

Klausdorf

Satzung der Gemeinde Klausdorf über den Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 26.09.1989, 1. Änderung vom 24.09.1996)

Laboe

Satzung der Gemeinde Laboe zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 06.02.2001)

Lübeck

Stadtverordnung zum Schutze der Bäume, Baumschutzverordnung
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fällantrag

Plön

Satzung der Stadt Plön zum Schutz des Baumbestandes (Satzung vom 14.08.1995)

Und aus der Nachbarschaft:

Berlin

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) vom 11. Januar 1982 (GVBl. S. 250), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.03.2004 (GVBl. S.124)

Hamburg

Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung)
Baumschutz auf Baustellen (PDF-Datei, 47KB)
Fäll- und Befreiungsformular nach der Baumschutzverordnung (Word-Datei, 27KB)
Antrag nach einer Landschaftsverordnung (Word-Datei, 26KB)