Planfeststellungsverfahren Anschlussstelle Kiel-Mitte an der A 215

Planfeststellungsverfahren Anschlussstelle Kiel Mitte an der A215: Einwendungen sind bis 23.10.2014 möglich.
Planfeststellungsverfahren Anschlussstelle Kiel Mitte an der A215: Einwendungen sind bis 23.10.2014 möglich.
Bis zum 23. Oktober 2014 können Einwendungen erhoben werden gegen die Citti-Rampe (Uhlenkrogrampe). Das Kieler Skandalprojekt von dem nur Citti / Lüthje (kennt der eine oder andere vielleicht aus der Pro-Möbelkraft-Werbung) profitieren und das aus Steuermitteln finanziert werden soll, wurde seinerzeit von CDU und Grünen eingefädelt und wird jetzt von SPD und Grünen ins Planfeststellungsverfahren geleitet. Nachfolgend finden Sie (geringfügig modifiziert) die offizielle Ankündigung der Landeshauptstadt Kiel.

Erweiterung des Knotenpunktes A 215 / B 76

Planfeststellungsverfahren zur
Anpassung der Anschlussstelle Kiel-Mitte an der A 215

Mit der Anpassung wird die Anschlussstelle Kiel-Mitte der A 215 um die fehlende Fahrbeziehungen in Richtung Norden (B 76) sowie in Richtung Westen (A 215) erweitert werden. Ferner entlastet die direkte Führung der Fahrbeziehungen wirksam die unmittelbar zusammenhängenden Teilknoten am Autobahnende, die Anschlussstellen Kiel-Mitte und Kiel-Zentrum und den Anschluss von Westring (K 10) / Saarbrückenstraße an die B 76 sowie die dazwischenliegenden Strecken von A 215 und Westring (K 10).

Parallel zu der beschriebenen Ergänzung der Anschlussstelle Kiel-Mitte umfasst das Vorhaben einen Teilabschnitt der übergeordneten Radwegverbindung (Veloroute 10) zwischen der Universität und dem Stadtteil Hassee auf der Trasse des aufgegebenen städtischen Gütergleises West.

Die vorliegende Planung der Anpassung der Anschlussstelle ist aus der favorisierten Grobplanung resultierend aus den Ergebnissen von Werkstattverfahren von November 2009 sowie im Februar 2011 entstanden. Neben den verkehrlichen und verkehrstechnischen Aspekten in der Anschlussstelle unter Berücksichtigung der Veloroute 10 (Universität – Hassee) gehen die Planunterlagen insbesondere auf den Schutz der Wohnbevölkerung in der Siedlung Hasselrade vor den Auswirkungen des Verkehrs ein.

Die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Rendsburg und die Landeshauptstadt Kiel haben nun aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung als gemeinsamer Vorhabenträger ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt.

Teil dieses Verfahrens ist eine öffentliche Auslage der Unterlagen.

Auslegungsunterlagen

Sie können die Planunterlagen im Rathaus bis einschließlich 25. September 2014 im Rathaus Zimmer 448 oder diese auf dieser Internetseite einsehen. Die von der Anhörungsbehörde festgesetzte Einwendungsfrist für das Verfahren endet am 23. Oktober 2014.

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit
vom 25. August 2014 bis einschließlich 25. September 2014 oder auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme aus.

Im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel
Zimmer 448
Fleethörn 9
24103 Kiel

Montag 8.30 – 13 Uhr
Dienstag 8.30 – 13 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 – 13 Uhr und 14 – 16 Uhr
Freitag 8.30 – 13 Uhr

In der Amtsverwaltung Preetz-Land
Raum 21 (1. OG)
Am Berg 2
24211 Schellhorn

Montag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Dienstag 8 – 12 Uhr
Mittwoch 8 – 12 Uhr
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 14 – 17.30 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr

In der Amtsverwaltung Achterwehr
Raum: Besprechungsraum (OG)
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr

Montag 7 – 12 Uhr
Dienstag 7 – 12 Uhr und 15 – 17.30 Uhr
Mittwoch 7 – 12 Uhr
Donnerstag 7 – 12 Uhr
Freitag 7 – 12 Uhr

Einspruchsmöglichkeiten

Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 23. Oktober 2014 schriftlich (möglichst dreifach zum Aktenzeichen 43-553.32-A 215-187) oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen Einwendungen gegen die Planung erheben:

Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel
Amtsvorsteher des Amtes Preetz-Land, Am Berg 2, 24211 Schellhorn
Amtsvorsteher des Amtes Achterwehr, Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein Betriebssitz Kiel, – Anhörungsbehörde-, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel.

Zur Fristwahrung ist der Eingang bei einer der oben angegebenen Behörden maßgeblich.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Einwendung gegen die Planung den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen muss. Eine Eingangsbestätigung des Einwendungsschreibens erfolgt nicht.

Die Einwendungen werden zur Vorbereitung des Erörterungstermins in Kopie an den Antragsteller und die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet.

Einwendungen gegen den Plan sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 17 a Nr. 7 S. 1 FStrG).

Die Ausschlussfrist gilt auch für die Stellungnahmen und Einwendungen der nach Naturschutzrecht oder dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigungen (§ 17 a Nr. 7 S. 2 FStrG).

Bei Sammeleinwendungen (Unterschriftenlisten, vervielfältigter oder gleichlautender Text), bitte ich einen gemeinsamen Vertreter zu benennen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Link zu den Unterlagen

Planungsunterlagen zum Feststellungsentwurfs auf dem Downloadserver. Sie können dort die Dateien einzeln oder gesammt als ZIP-Datei herunterladen. Wir weisen darauf hin, dass die ZIP-Datei eine Größe von rund 120 MB hat. Entsprechend Ihrer technischen Gegebenheiten kann das Herunterladen der Dateien mehr Zeit als erwartet in Anspruch nehmen.