Kiel: Erneute Anzeige gegen SAW wegen Baumzerstörung im Vieburger Gehölz

Textdokumentation einer Anzeige gegen die SAW
Erneute Anzeige gegen SAW wegen Verstoss gegen Baumschutzsatzung im Vieburger Gehölz

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 15.2.2011 habe ich Sie (Umweltamt) angeschrieben wegen eines massiven Verstoßes der SAW gegen die Kieler Baumschutzsatzung und einer Anfrage bzgl. der Nutzung der Verkehrsinsel durch selbige.
Hiermit zeige ich das o.a. Unternehmen erneut an wegen wiederholten Verstoßes gegen die Kieler Baumschutzsatzung und u.U. das Landeswaldgesetz.
Ich hatte das zwischenzeitliche Abräumen des Baumaterials durch die SAW als mögliches Zeichen für ein Tätigwerden des Umweltamtes gedeutet. Leider hielt das nicht lange vor: Die SAW nimmt weiterhin massive Anschüttungen mit bis zu über zwei Meter Höhe an den Bäumen vor:

Seit mindestens Dienstag 22.02.2011 hat es rechts (von der Stadt aus betrachtet) des Krusenrotter Weges im Vieburger Gehölz dieses als Abstellplatz und Lagerplatz (meterhohe Anschüttungen mit Kies) missbraucht. Das ganze findet statt im Wurzelbereich von Fagus sylvatica, Rot-Buche, die extrem empfindlich gegen Anschüttungen und Wurzelraumverdichtung ist (gestörte(r) Gasaustausch, Wasseraufnahme, Nährstoffaufnahme u.a.; Feinwurzelabsterben).
Mit dem sicheren Abgang mehrerer Großbäume ist zu rechnen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie in dieser Sache ermitteln. Freuen würde ich mich auch, wenn Sie mich über den Fortgang des Verfahrens unterrichten könnten. Wenn Sie zwischenzeitlich tätig geworden sein sollten, hielte ich die höchste im Rahmen Ihres Ermessensspielraumes zu verhängende Geldstrafe für wünschenswert, da es sich dann um einen Wiederholungstäter handeln würde, der aus niederen Beweggründen handelt (persönliche Bereicherung). Außerdem: Der materielle Wert der geschädigten Bäume dürfte bei Anwendung der Gehölzwertermittlung nach Methode Koch (als Beispiel) in die zehntausende Euro gehen.

Offen ist noch die Beantwortung meiner Frage vom 15.02.2011: Schauen Sie sich doch bitte auch die Verkehrsinsel im Krummbogen (Abzweig vom Krusenrotter Weg) an. Dort hat die SAW eher formalen Baumschutz betrieben an diversen Birken, Betula pendula, gleichwohl aber die Gesamtfläche als Abstellplatz für Maschinen und Gerätschaften benutzt. Liegt hierfür eine Genehmigung vor?
Entspricht diese Nutzung der Kieler Baumschutzsatzung?

Falls Sie für Ihren Vorgang Fotos oder Zeugenaussagen benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dokumentation Briefkopf

Name
Straße Hausnummer
PLZ
Kiel, 24.02.2011

An die
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Abt. Baumschutz
Postfach 1152
24099 Kiel

Umweltschutzamt@kiel.de
Naturschutz@kiel.de