Knick-Urteil des OVG Schleswig

BUND zufrieden mit Urteil des OVG Schleswig
Mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig sieht der BUND eine Lanze für den Naturschutz gebrochen. Danach stellt das Aufputzen von Knicks in der bisher üblichen Art und Weise eine nachhaltige Schädigung dieser Landschaftselemente dar. „Wir erwarten, dass die Landesregierung nun unverzüglich Rechtssicherheit schafft“, fordert Reinhard Degener, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Schleswig-Holstein. „In Zukunft muss jeder Landwirt eindeutig wissen, wie er seine Knicks zu pflegen hat“.
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