Westensee: Hauskatze verendet in Schlagfalle

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU S-H dokumentiert.

Fangjagdverordnung: Gefahr für unsere Haustiere | Schwächen bei der Verfolgung von Verstößen

Mehrfach hatte der NABU bereits darauf hingewiesen, dass Wildtiere beim Einsatz von Schlagfallen große Qualen erleiden. Aber auch Haustiere sind nicht sicher vor der tödlichen Gefahr, wie nun aktuell dem NABU aus Westensee berichtet wurde. Eine Hauskatze verendete in einer Falle. Zugleich zeigt sich, dass offenbar in großem Stil Bestimmungen der Fangjagdverordnung von Jägern nicht eingehalten werden. In Dithmarschen stellen Fallen, denen Warnhinweise und Kennzeichnung fehlen, eine Gefahr für Spaziergänger und Kinder dar. Schonzeiten für Wildtiere werden ebenfalls missachtet- mit Duldung der Jagdbehörde und des Ministeriums. „Es ist Zeit, der staatlich begünstigten Tierquälerei endlich ein Ende zu setzen“, fordert NABU- Landesvorsitzender Hermann Schultz erneut von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister von Boetticher.

Die Argumente des NABU gegen die Fangjagd sind gravierend: Raubsäuger zu töten und sie anschließend zudem nur wegzuwerfen, ist naturschutzfachlicher Unsinn und ethisch verwerflich. Gefangene Tiere leiden vielfach, bevor sie sterben. Das Aufstellen von Fallen trifft auch geschützte Arten und selbst der Fischotter, der sich in Schleswig-Holstein langsam wieder ausbreitet, scheint in Gewässernähe von Fangeisen bedroht.

Nun berichtete Verena Nagel aus Westensee dem NABU vor Kurzem, wie ihre Katze zum Opfer der tierschutzwidrigen Fallenjagd wurde.

Katze verendet in Falle
Frau Nagel musste am 2. Dezember 2008 miterleben, wie ihre junge Katze qualvoll im Eisen verendete. Die Falle war in einer Garage in der Nähe ihrer Wohnung aufgestellt. „Meine Katze lief vom Hof aus direkt in die Garage und dann in die beköderte Falle. Sie hat bestimmt zehn Minuten geschrien, bevor sie tot war“, schrieb Frau Nagel, die – darin ungeübt – die Falle nicht sofort öffnen konnte. „Von außen war nicht zu erkennen, dass sich derzeit in der Garage solch eine Falle befindet. An der Falle selbst befand sich kein Hinweis, wer der Eigentümer ist“. Mittlerweile erstattete Sie Anzeige bei der Polizei. Zum zweiten mal – denn Wochen vorher hatte der Fallen stellende Jäger, der bereits ermittelt werden konnte, das fängisch gestellte Eisen vor Eintreffen der Polizei verschwinden lassen.

Fallenjagd und die jagdliche Praxis
Selbst die geltenden Bestimmungen werden kaum eingehalten. Die Ausübung der Fallenjagd vollzieht sich in der Praxis häufig selbst abseits der laschen Vorgaben. Dieter Grade, engagierter Naturschützer und NABU-Mitglied, stieß über Monate bei seinen regelmäßigen Spaziergängen in Dithmarscher Wäldern verschiedentlich auf Fallen, bei denen wesentliche Bestimmungen der Verordnung nicht eingehalten wurden. Der NABU dokumentiert auf seinen Internetseiten das hartnäckige und langwierige, wenn auch vergebliche Bemühen von Grade, die Jagdbehörde zur Kontrolle und Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen der Fallenjagd zu zwingen. So fehlten in vielen Fällen an Fallen die vorgeschriebenen Warnhinweise. Die Schonzeiten für Raubsäuger wurden mehrfach missachtet. Im Gegenzug verstieß die Jagdbehörde gegen den Datenschutz. In der Folge gab es – wie mittlerweile auch der Hinweisgeber im Falle des qualvoll verendeten Steinmarders dem NABU berichtete – Drohanrufe, anonyme Schmähbriefe sowie Tätlichkeiten gegen ihn. Nach Ansicht des NABU spiegelt sich darin ein durchaus landesweit typisches Muster wieder. Es zeigt sich: Je näher die Kontrollfunktion für gesetzliche Bestimmungen am Ort angesiedelt ist, desto schwieriger wird u. a. wegen personeller Verflechtungen deren effektive Durchsetzung. Die mangelhafte fachaufsichtliche Begleitung durch das MLUR leistet ihren Beitrag zur weiteren Festigung derartiger Strukturen.

Fangjagd abschaffen!
Der NABU fordert vor dem Hintergrund der Vorkommnisse erneut, die Fangjagd ersatzlos abzuschaffen. Die Dezimierung von Raubsäugern ist – wie wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben – aus Naturschutzsicht nicht notwendig. Da die Tiere auch nicht verwertet werden, fehlt der im Tierschutzgesetz geforderte vernünftige Grund für das Töten der Tiere. Diese leiden dagegen unverhältnismäßig oft in Totschlagfallen. Die Fallen werden auch zur Gefahr für geschützte Wild- und Haustiere. Die – vielfach verordnungswidrige – Praxis der Fangjagd wird vor Ort nicht kontrolliert und Hinweisen auf Verstöße nicht entschieden genug nachgegangen. Die vom NABU dokumentierten Fälle deuten zudem auf eine hohe Dunkelziffer hin. Damit liegen keine „bedauernswerten Einzelfälle“ vor, wie das Ministerium gerne als Schutz und zur Rechtfertigung behauptet.