Neues Tarifrecht für die Waldarbeiter des Bundes

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung der IG Bau dokumentiert.

TV-Wald-Bund und TVÜ-Wald-Bund treten am 1. November in Kraft

Nachdem zum 1. Januar 2008 das neue Tarifrecht für die Waldarbeiter der Länder in Kraft getreten ist, hat sich die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jetzt auch mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf ein neues Tarifrecht für die Waldarbeiter des Bundes verständigt. Vorausgegangen war die Vereinbarung, die Waldarbeiter des Bundes nicht in den TV-Forst der Länder überzuleiten. Stattdessen vereinbarten die Tarifvertragsparteien Anfang des Jahres Verhandlungen zu einem gesonderten Tarifrecht aufzunehmen, das den Besonderheiten des Bundesforstes sowie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Rechnung tragen soll. Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Tarifparteien am 27. Oktober auf einen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten des Bundes, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben (TV-Wald-Bund) sowie auf den Tarifvertrag zur Überleitung (TVÜ-Wald-Bund) geeinigt.
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