Dithmarschen: Speicherkoog: FFH-Gutachten erteilt KU-Bauplänen einen Dämpfer

Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung
Transparenz ist Grundlage von Mitbestimmung.
Pressemitteilung der BINS – Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog e.V.Hohe Hürden und starke Einschränkungen – FFH-Gutachten erteilt KU-Bauplänen einen Dämpfer

Hohe Anforderungen an den Naturschutz stellt das am 09.02.2021 veröffentlichte Umweltverträglichkeitsgutachten zu den Bebauungsplänen des Kommunalunternehmens im Speicherkoog. Dazu kommen deutliche Einschränkungen bei den geplanten Nutzungen. Alle Punkte, die die BINS im Rahmen des geplanten Ausbaus des Tourismus schon vorher als kritisch herausgestellt hatte, werden in dem Gutachten bestätigt. Warum der NABU Dithmarschen bei seiner Stellungnahme bleibt, dass keine Einwendungen bestehen, ist spätestens jetzt nicht mehr nachvollziehbar.

Die strengen Auflagen in dem vom Landschaftsplanungsbüro JACOB │FICHTNER erstellten FFH-Gutachten (Flora-Fauna-Habitat) verdeutlichen den Wert und die Empfindlichkeit des Gebiets. Dies müsste nun auch den Mitgliedern des Kommunalunternehmens klar geworden sein. Auch dass deren Vorhaben sich erheblich negativ auswirkt, wenn nicht die vorgeschlagenen Maßnahmen sicher umgesetzt werden, bestätigt das Gutachten. Zwar kommt das Gutachten – wen wundert’s – zu dem Ergebnis, dass die Pläne unter strengen Auflagen teilweise umweltverträglich umsetzbar wären. Aber diese Auflagen sind deutlich, die Hürden hoch!

Schon von Anfang an hat die BINS ein ganzjähriges Tempolimit auf Tempo 60 im Speicherkoog gefordert. Mit der Auflage, Tempo 40 einzuführen, geht das Gutachten darüber sogar hinaus. Und das zu Recht. Als erhebliche Beeinträchtigungen des Lebensraums und Störungen der Arten im Speicherkoog wertet das Gutachten außerdem: Kollisionen mit Fahrzeugen, nächtliche Beleuchtung, Konflikte durch Störungen entlang von Straßen und Konflikte durch akustische und optische Störungen. „Auch darauf haben wir immer wieder hingewiesen.“ betont Wencke Lehmacher, 2. Vorsitzende der BINS, und ergänzt: „Das Gutachten bestätigt unsere Kritik auf voller Linie.“

Einem weiteren Ausbau der Gastronomie und Veranstaltungsbranche im Speicherkoog erteilt das Gutachten eine ganz klare Absage: „Es ist auszuschließen, dass in den Veranstaltungsräumen in Nordermeldorf und im Nationalparkhaus Meldorf private Feierlichkeiten mit Live-Musik oder Tonbandmusik stattfinden dürfen, die nicht nur zu einem erheblichen Mehrverkehr, sondern auch zu einer akustischen Lärmbelastung führen“, so steht es auf Seite 107 ausdrücklich zu lesen.

Die geplante Ferienhaussiedlung fällt offenbar ein wenig größer als die 55 „Einheiten“, von denen das KU stets geredet hat. Das FFH-Gutachten zitiert den Entwurf der „Bietergemeinschaft Ferienhäuser Speicherkoog“ unter Führung von Roger Priegnitz. Danach sind insgesamt 70 Ferienhäuser in 4er oder 5er Gruppen als Reihenhäuser geplant, mit zusammen 180 Betten als Übernachtungsmöglichkeiten. Bei der Berechnung der übers Jahr dadurch anfallenden zusätzlichen Autofahrten ins Gebiet des Speicherkoogs ergibt sich durch Addition der im Gutachten geschätzten Verkehrszunahmen ein Horror-Wert: fast 60 000 zusätzliche Autofahrten pro Jahr.

Die BINS sieht sich durch das Gutachten in all ihren Positionen bestärkt und bestätigt und lehnt deshalb weiterhin jede Ausweitung des Tourismus im Speicherkoog ab. „Wir haben immer noch die Hoffnung, dass die Planer im KU erkennen, welche wichtige Rolle der Speicherkoog als Brut- und Rastgebiet für die Biodiversität spielt. In Zeiten des Klimawandels und Artensterbens müssen die Mitglieder des KU endlich zur Vernunft kommen.“ meint Tanja Matthies, Vorsitzende der BINS. Mit der Prüfung des Verfahrens hat die BINS bereits einen Fachanwalt beauftragt und lässt renommierte Gutachter parallel das FFH-Gutachten prüfen. Wer die Arbeit der BINS unterstützen möchte, findet alle Möglichkeiten uns Spenden zukommen zu lassen, auf unserer Homepage: www.bi-speicherkoog.de