Berliner „Pyromusikale“ ignoriert Natur- und Artenschutzrecht

Quelle: NABU

Großfeuerwerk vertreibt Lerchen und Ammern

Die Großveranstaltung „Pyromusikale“ wird bereits überall in der Stadt mit Plakaten angekündigt, doch nun stellt es sich heraus, dass die Veranstalter ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Dazu gehört unter anderem zu überprüfen, ob die geplante Veranstaltung mit dem Natur- und Artenschutzrecht kollidieren könnte. Auf der Fläche des ehemaligen Flughafens Tempelhof bedeutet dies, keine Tiere in ihrem Lebensraum und bei ihrem Brutgeschäft zu stören oder gar zu töten.

Bedrohung von allen Seiten
Nachdem Mäharbeiten in Vorbereitung auf die Veranstaltung durch Intervention des NABU Berlin und der Tempelhofer Naturschutzbehörden gerade noch gestoppt werden konnten, drohen nun weitere Gefahren für die geschützten Arten auf dem Gelände.

Ende letzter Woche wurde bekannt, dass für den Aufbau des Feuerwerks große Teile der Freiflächen in Anspruch genommen werden sollen. „Bei den Mäharbeiten, dem Befahren mit schweren Lkws abseits der Pisten, dem Ausheben von Gruben für die Feuerwerkskörper und dem Feuerwerk an drei Abenden ist mit zahlreichen Zerstörungen von Gelegen und vielen direkten Tötungen bei drei geschützten Vogelarten zu rechnen,“ erläutert Rainer Altenkamp, 2. Vorsitzender des NABU Berlin. Feldlerche, Neuntöter und Grauammer sind während des geplanten Veranstaltungstermins noch mitten in der Brutsaison und mit der Aufzucht der Jungen beschäftigt. Da es sich um massive und außergewöhnliche Störungen handelt, sieht der NABU außerdem einen Bereich von mindestens 150 Metern um die Feuerwerksflächen als akute Gefährdungszone für die Bruten an.

Ablehnung der Veranstaltung
Da die Pyromusikale zu diesem Zeitpunkt nach Auffassung des NABU Berlin mit dem Naturschutzrecht kollidiert, werden die Naturschutzbehörden aufgefordert, die Genehmigung für die Großveranstaltung zu versagen. „Dieser Interessenskonflikt wäre absolut unnötig, wenn sich der Veranstalter rechtzeitig mit den verschiedenen Genehmigungsbehörden und dem Naturschutz in Verbindung gesetzt hätte“, betont Altenkamp. „Die gleiche Veranstaltung einen Monat später nach Ende der Brutzeit wäre aus Naturschutzsicht völlig unproblematisch gewesen.“

Hintergrund:
Seit Beginn der Diskussion um die Zukunft des Tempelhofer Feldes engagiert sich der NABU Berlin für eine behutsame Öffnung und für den Schutz der Natur, die sich in der Zeit der Flughafennutzung entwickeln konnte. Auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist bekannt, welche Flächen im Sinne des Naturschutzes von einem unkontrollierten Zugang ausgenommen werden sollen. Doch ein Konzept für Zwischennutzungen, welches auch das Naturschutzrecht berücksichtigt, fehlt bis heute. Im Dialog um die Weiterentwicklung der Freiflächen setzt sich der Berliner NABU für Freihaltung und extensive Pflege von 200 Hektar und eine naturschonende Besucherlenkung auf dem ehemaligen Flughafengelände ein.