NABU-Studie Gentechnikrecht und Naturschutzrecht – Fehlende Bürgerbeteiligung

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

Berlin – Gentechnisch veränderter Mais der Sorte MON 810 kann nach wie vor in Naturschutzgebieten sowie in ihrer unmittelbaren Umgebung angebaut werden. Andererseits sollen gerade diese Schutzgebiete möglichst unbeeinflusst von Störfaktoren und ökologischen Risiken bleiben. Wenn Naturschutzverbände und die zuständigen Behörden aber den Anbau von Genmais in solchen Gebieten verbieten wollen, sehen sie sich einer verworrenen und komplizierten Rechtssituation gegenüber.

Vor diesem Hintergrund hat der NABU im vergangenen Jahr eine Studie erstellen lassen unter der Leitung von Felix Ekardt, Professor für europäisches Recht an der Universität Bremen. Sie gibt eine Übersicht über die vielfältigen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Gentechnik und zeigt die praktischen und rechtlichen Probleme sowie Lösungsansätze. Die Studie ist jetzt in gedruckter Version erhältlich.

Die Studie zeigt deutlich, dass betroffene Imker und Landwirte, Umweltverbände und Naturschutzbehörden häufig keine Chance haben, überhaupt mit einer Klage vor Gericht gehört zu werden. Dies liegt vor allem daran, dass die geltende Rechtsauffassung eine Bürgerbeteiligung in Umweltbelangen nicht vorsieht. Große Hoffnungen setzen die Autoren daher auf die Umsetzung der völkerrechtlichen Aarhus-Konvention, mit der die Rechte von Bürgern gestärkt werden sollen.

Kostenlos steht die Studie als PDF im Internet unter www.NABU.de/gentechnik zur Verfügung.