Mappus kneift: Reaktion auf Unterlassungsklage erst nach der Wahl

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Mit Verschleppungstaktik versucht sich der Baden-Württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus, CDU, über den Wahltermin zu retten. Das Landgericht Bremen hat der Umweltorganisation ROBIN WOOD seine Entscheidung mitgeteilt, Mappus eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung zu gewähren. ROBIN WOOD hatte am 10. Dezember Unterlassungsklage gegen ihn eingereicht. Seine Anwältin beantragte, die Frist zur Klageerwiderung bis zum 1. April 2011 zu verlängern. Fünf Tage zuvor, am 27. März, sind in Baden-Württemberg Landtagswahlen.
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