Krümmel: Protestmail an Boetticher

Krümmel bleibt aus! Emailprotesaktion von .ausgestrahlt
Krümmel bleibt aus! Emailprotesaktion von .ausgestrahlt
.ausgestrahlt-Emailprotest: Wiederholung der Protestaktion! Der schleswig-holsteinische Umweltminister Dr. Christian von Boetticher (CDU) übernimmt die Aufgabe der Atomaufsicht von Dr. Gitta Trauernicht (SPD), nachdem am Montag, den 20.7.09, die große Koalition in Schleswig-Holstein zerschlagen wurde. Boetticher soll den gesamten Protest gegen ein mögliches Weiterlaufen des AKW Krümmel noch einmal abbekommen. Schreibe bitte eine Protestmail an Boetticher, auch wenn Du schon eine an Trauernicht geschrieben hattest. 2.000 Protest-Mails vor dem ersten Wiederinbetriebnahme-Versuch im Juni 2009. Seit dem Störfall vom 04. Juli 2009 liegt das AKW Krümmel wieder still. So soll es bleiben! Daher: Protestaktion neu gestartet. Jetzt mitmachen!

Protestaktion aus aktuellem Anlass komplett neu angefahren: Wechsel der Atomaufsicht in Schleswig-Holstein. Auch der neuerdings zuständige Minister soll unsere Forderungen bekommen!

Drei Störfälle und zwei Notabschaltungen in nur zwei Wochen, und das nach zweijähriger Reparaturpause: So „sicher“ ist das AKW Krümmel. Es reicht! Der Pannen-Reaktor Krümmel bei Hamburg darf nicht wieder ans Netz gehen!

Fordere den neuerdings für Reaktorsicherheit in Schleswig-Holstein zuständigen Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) auf, die Genehmigung zum Wiederanfahren des Atomkraftwerks ein für alle Mal zu verweigern! Schreib dazu eine Mail, eine Postkarte, ein Fax oder einen Brief an Boetticher.

Postadresse:

Dr. Christian von Boetticher
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Mercatorstraße 3
24106 Kiel

Textdokumentation der Protestmail

Betreff: AKW Kruemmel bleibt aus!

Sehr geehrter Herr Dr. von Boetticher!

Die Serie von Störfällen im AKW Krümmel hat auf drastische Weise gezeigt: Dieser Reaktor ist trotz der zweijährigen Reparaturpause nicht sicher. Er wird auch nach weiteren Reparaturen und Prüfungen nicht sicher sein. Was muss noch passieren, bevor Sie die Betriebsgenehmigung endlich widerrufen? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Kalkar-Urteil“ 1978 strenge Vorgaben für Atomanlagen gemacht. Danach dürfen diese nur betrieben werden, wenn sie 1. stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und 2. gegen alle vorstellbaren Unfälle gesichert sind. Beim AKW Krümmel ist beides nicht der Fall. Das AKW Krümmel gehört nachweislich zu den unsichersten der Republik. Es entspricht trotz der durchgeführten Reparaturen in puncto Sicherheit nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es ist nicht gegen den Absturz von größeren Flugzeugen geschützt. Die Entsorgung des Atommülls ist weiterhin völlig ungelöst. Immer mehr Kinder im Umkreis des Kraftwerks erkranken an Leukämie. Als Neubau würde dieser Reaktor niemals mehr eine Genehmigung bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat für einen solchen Fall schon 1985 im „Wyhl-Urteil“ klargestellt, dass die Betriebsgenehmigung für ein Atomkraftwerk widerrufen werden kann. Ich fordere Sie auf, der Rechtsprechung der höchsten Gerichte folgend die Wiederinbetriebnahme des AKW Krümmel ein für alle Mal zu verhindern und die Betriebsgenehmigung des Reaktors zu widerrufen.

Ich fordere Sie auf, die Prüfung der Zuverlässigkeit Vattenfalls als Betreiber von Atomkraftwerken weiter zu betreiben, da auch das AKW Brunsbüttel betroffen ist. Unabhängig von deren Ergebnis muss das AKW Krümmel wegen oben genannten Gründen auf jeden Fall endgültig ausgeschaltet bleiben.

Mit freundlichen Grüßen