NABU kritisiert geplantes Gentechnikgesetz

Nachfolgend wird eine Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

Kein Schutz für Mensch und Natur
Tschimpke: Seehofer öffnet Genpflanzenanbau in Schutzgebieten Tür und Tor

Berlin – In einer Nacht-und-Nebel-Aktion soll Freitag früh um fünf Uhr (9. November) der vom Bundeskabinett vorgelegte Entwurf zum Gentechnikgesetz diskutiert werden. Nach Ansicht des NABU bietet der jetzt vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) vorgelegte Gesetzesentwurf zur Novelle des Gentechnikrechts keinen Schutz für ökologisch wichtige Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Dabei sind die Mängel des bestehenden Gentechnikrechtes wie auch die fehlende Abstimmung mit dem Naturschutzrecht bekannt: Das Naturschutzrecht bietet keinen ausreichenden Schutz gegen Schäden durch genmanipulierte Pflanzen und das Gentechnikrecht lässt den Naturschutz außen vor.

„In Natura 2000-Gebieten muss sowohl der kommerzielle Anbau wie auch die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen zu Forschungszwecken generell verboten werden“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Darüber hinaus dürfe das sogenannte vereinfachte Verfahren – wie von Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer vorgeschlagen – bei Freisetzungen nicht von der Ausnahme zum Dauerrecht werden. „Es kann nicht angehen, dass eine einmal genehmigte Aussaat zu Forschungszwecken künftig zu einem Freifahrtschein wird, um anschließend an jedem beliebigen Ort und in beliebiger Größe Genpflanzen ohne weiteren Widerstand auszubringen zu können“, kritisierte Tschimpke.

Nach der jetzigen Gesetzesvorlage werden die Beteiligungsrechte von Bürgern, Naturschutzverbänden und Landwirten massiv beschnitten. Über die Genehmigung dieser Freisetzungen entscheidet künftig nur noch die Zentrale Kommission zur Biologischen Sicherheit (ZKBS) unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Eine „Beruhigungspille“ enthält auch die vom BMELV eingebrachte neue Verordnung zum Anbau von Genpflanzen, die eine Schutzvorschrift für ökologisch sensible Gebiete vorgaukelt. „Diese Vorschrift läuft ins Leere. Es gibt zum Beispiel für den Gen-Mais MON 810 keine Schutzklausel in der Sortenzulassung. Er darf nach wie vor in Schutzgebieten angebaut werden, ohne dass die Naturschutzbehörden darüber informiert werden müssen. Mit der geplante Novelle wird dem Genpflanzen-Anbau in Schutzgebieten Tür und Tor geöffnet“, so der NABU-Präsident.