NABU misst Luftschadstoffbelastung durch Kreuzfahrtschiffe im Kieler Hafen

Schiffsabgase - werden kostenlos mit abgegeben...
Sichtbeziehung Schiffsabgase
am 11. Juni 2015 um 11 Uhr am Ostseekai, 24103 Kiel

Angesichts der wachsenden Zahl von Schiffsanläufen im Kieler Hafen wird der NABU die Konzentration von ultrafeinen Partikeln an den Kreuzfahrtterminals messen. Die Belastung der Atemluft mit Schiffsabgasen kann schwere Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Schäden verursachen.
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Die neoliberale Stadt im globalen Wettbewerb?

Kritische Anmerkungen zum Leitparadigma gegenwärtiger Kommunalpolitik
von Sebastian Schipper und Anika Duveneck

Zuerst erschienen als NABU-Impuls, gefunden bei WIRinKiel
mit freundlicher Genehmigung der Autorin und des Autors

“Zumal im Zeitalter der Globalisierung befinden wir uns auch als Region in einem weltweiten Wettbewerb, dem wir uns stellen müssen – denn wir wollen diesen Wettbewerb gestalten und nicht erleiden. Bestehen können wir diesen Wettbewerb nur dann, wenn wir alle unsere Stärken entwickeln und zur Geltung bringen.“ (Petra Roth,, Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main und Präsidentin des Deutschen Städtetages 2008)

Ganz gleich, an welcher Stelle man in die kommunapolitische Diskussion hineinschaut – ob in Reden von KommunalpolitikerInnen, in Leitbilder von Städten und Regionen oder in zufällig ausgewählte Texte, die sich mit den Aufgaben und Herausforderungen städtischer Politik beschäftigen: So gut wie immer wird darauf verwiesen, dass die Städte untereinander in einem Wettbewerb stehen und welche Gefahren für den eigenen Standort damit verbunden sind. Wie aber kommt es dazu, dass kommunale EntscheidungsträgerInnen ganz selbstverständlich so agieren, als seien ihre Städte Unternehmen auf dem freien Markt?
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Kiel: Große Anfrage: Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz – Gaarden-Süd/Vieburg

Ratsfraktion Direkte Demokratie
Große Anfrage für die Ratsversammlung am 17. März 2011 – Drucksache 0166/2011
Änderung des Bebauungsplans Nr. 755 Grünfläche Hasenholz (Gaarden-Süd/Vieburg, zwischen Holunderbusch und Krummbogen)

1. Einige wenige der AnwohnerInnen des Hasenholzes erfuhren von den Bebauungsplänen durch ein Schreiben der Stadt, in dem ihre Verkaufsabsichten für Teile ihrer Grundstücke abgefragt wurden. Hält die Landeshauptstadt dieses Vorgehen für geeignet, um bei den Bürgerinnen und Bürgern mehr Begeisterung für Kommunales zu wecken?

2. Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung im Hasenholz im Sommer 2010 begründete Bürgermeister Todeskino die Bebauungsabsicht mit der Notwendigkeit für die Landeshauptstadt Kiel Geldeinnahmen zu erzielen, um Kindergartenplätze zu bauen. Teilt die LH Kiel unsere Ansicht, dass es den von BM Todeskino suggerierten direkten Zusammenhang nicht gibt?
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12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich Kiel-Hasseldieksdamm

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss)
Drucksache – 0628/2010

1.) Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

2.) Sieht die Verwaltung Bedarf an der Heilung des bisherigen Verfahrens und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung? Dies wäre machbar durch Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplanes.

3.) In der KN vom 19.11.2010 wird berichtet: „Sobald eine ordnungsgemäße Genehmigung vorliegt kann es laut Todeskino weitergehen. Mit einer solchen Genehmigung dürfte aber fest zu rechnen sein…“
Wurde mittlerweile eine Erschließungsgenehmigung erteilt? Ggf.: Auf was beziehen sich (die) erteilte Genehmigung(en)?

4.) Entspricht das aufgestellte Bauschild den gesetzlichen Anforderungen?

5.) Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

6.) Vor Beschlussfassung in Bauausschuss und Ratsversammlung müssen die zuständigen Ortsbeiräte informiert werden, haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und können Anträge stellen.
Wann wurden die betroffenen Ortsbeiräte informiert? Was sind ihre Beratungsergebnisse?

7.) Nach § 47f GO ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen immer dann erforderlich, wenn ihre Belange berührt sind: Wurde eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt? Ggf.: Wie wurde der Dokumentationspflicht nachgekommen?
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Kiel: Widerspruch gegen Vorentwurf 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 755 Hasenholz

Nachfolgend im Text dokumentiert oder als PDF: Hasenholz-Widerspruch
Ein/e Musteranregung /-widerspruch gegen den Bebauungsplan.

Sie können den Text einfach ausdrucken, die persönlichen Daten einsetzen und an die Stadt schicken.
Da die Eingabefrist am Jahresende endet bleiben nur die wenigen Tage.

Am wirkunsgvollsten sind eigenformulierte Texte. Gerne kann das ganze auch ergänzt werden. Die Form ist +- egal, wenn ein Name und eine Anschrift draufsteht.
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Umweltverbände legen Wahlmemorandum zur Europawahl vor

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des DNR dokumentiert.

Ein breites Bündnis von Umweltorganisationen hat gestern in Berlin unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) ein Wahlmemorandum für die zukünftigen Abgeordneten des Europaparlaments vorgelegt. Der DNR betonte dabei die wachsende Bedeutung des Europaparlaments für eine nachhaltige Entwicklung gerade in der weltweiten Wirtschaftskrise. Er rief die Bundesbürger dazu auf, sich an der Europawahl zu beteiligen.
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Bodenschutz ist auch Klimaschutz

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU dokumentiert.

Landwirtschaftsministerin Aigner bremst EU-Bodenschutzrichtlinie

Berlin/Brüssel – Der NABU hat an Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner appelliert, bei der heutigen Sitzung der EU-Agrarminister ihren Widerstand gegen die geplante Bodenschutz-Richtlinie der Europäischen Union aufzugeben. Die von Aigner vorgeschlagene unverbindliche Strategie sei unzureichend. „Das Vorgehen von Frau Aigner ist ebenso unverständlich wie inakzeptabel“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Gerade Deutschland habe seit über zehn Jahren ein bewährtes Bodenschutzgesetz, in anderen Mitgliedstaaten fehlen solche Vorgaben. „Weder für die deutschen Landwirte noch für die Industrie bringt die geplante Richtlinie Erschwernisse, für viele andere Mitgliedstaaten wäre sie ein riesiger Fortschritt“, so Tschimpke.
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