Tag-Archiv für 'Altlast'

Ergebnisbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe Munitionsaltlasten im Meer

NABU, GSM und GRD begrüßen Ergebnisbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe Munitionsaltlasten im Meer
Die ad-hoc Arbeitsgruppe Munitionsaltlasten im Meer folgt mit der heutigen Vorstellung ihres Ergebnisberichts Anregungen der Umweltverbände
Neumünster, den 5. Dezember 2011 – NABU, GRD und GSM begrüßen, dass die Arbeitsgemeinschaft Bund-Länder Messprogramm für die Meeresumwelt ihren Ergebnisbericht zur Situation von Munitionsaltlasten in deutschen Gewässern vorgestellt hat. Darin wird die aktuelles Situation der Altmunition in Nord- und Ostsee zusammengestellt, die Gefahren bewertet und Maßnahmen zum Umgang mit dem Kriegserbe im Meer erörtert. Die Verbände hatten im Herbst 2007 vom Bund und den Küstenländern eine kritische Aufarbeitung der Thematik anlässlich ihres Symposiums Neue Methoden der Munitionsbeseitigung in Nord- und Ostsee in Kiel eingefordert. Auch der internationale, von den Verbänden veranstaltete MIREMAR-Kongress (Minimizing Risks for the Environment in Marine Ammunition Removal in the Baltic and North Sea) im Herbst 2010 in Neumünster befasste sich mit dem Problem der Auswirkungen von rd. 1.3 Mio Tonnen Munition vor unseren Küsten und sprach entsprechende Empfehlungen aus.
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Kiel: Beantwortung Gr. Anfrage Gewerbegebiet Russeer Weg

Der Bürgermeister, Kiel, 31.03.2011
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt
Antwort auf die Große Anfrage

Drucksache 0120/2011
Große Anfrage der Ratsfraktion Direkte Demokratie vom 04.02.2011 zum Bauausschuss am 07.04.2011

Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

Die zur Sitzung des Bauausschusses am 14.04.2011 gestellte Große Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtliche Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

Antwort: Grundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist ausschließlich § 35 BauGB. Soweit der Flächennutzungsplan für den Bereich künftig Gewerbe vorsieht, können die Darstellungen des Flächennutzungsplans einem entsprechenden Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauGB entgegengehalten werden. Die Zulässigkeit einzelner Vorhaben ist im jeweiligen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Auf die nach § 35 BauGB über das Bauen im Außenbereich zu beurteilenden Vorhaben ist § 15 BauNVO nicht anzuwenden, denn die BauNVO ist dem Recht der Bauleitplanung zugeordnet und § 35 BauGB nimmt nicht Bezug auf die Vorschriften der BauNVO. Das allgemeine Rücksichtnahmegebot gilt jedoch auch bei Außenbereichsvorhaben und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
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Kiel: Große Anfrage zum Gewerbegebiet Russeer Weg

Große Anfrage (Drucksache 0120/2011) für den Bauausschuss – 12. Änderung des Flächennutzungsplanes – Fassung 2000 – für einen Bereich in Kiel-Hasseldieksdamm, nördlich der Bundesautobahn A 215, östlich des Russeer Weges (Aufhebung Aufstellungsbeschluss), Drucksache 0628/2010

01. Falls die Darstellung im F-Plan als gewerbliche Baufläche planungsrechtlich Grundlage der künftigen Bebauung sein soll, ist jede Art von Gewerbe zulässig. Ist dies die Absicht der LH und wie beurteilt die LH die Zulässigkeit des Gebietes nach § 15 BauNVO in Bezug auf die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit gegenüber dem Umfeld?

02. Das Vorhaben ist nach § 35 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Allein wegen seines Umfangs ist eine Bauleitplanung erforderlich, ansonsten stehen öffentliche Belange entgegen. Warum wurde auf diese verzichtet?

03. Wurde eine Eingriffsregelung durchgeführt?

04. Wurden vor einer Eingriffsregelung Genehmigungen erteilt?

05. Wurde die Richtlinie des Europäischen Rates zur „Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung…“ beachtet?
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Morsleben-Kongress am Samstag in Magdeburg

21. November 2009

Zum Bergfest der Planauslegung

Zu einer Bestandsaufnahme der kritischen Auseinandersetzung mit dem Atommüll-Lager in Morsleben (ERAM) lädt die Morsleben-Kampagne für diesen Samstag, den 21. November zu einem Kongress nach Magdeburg ein. Die Veranstaltung wird vom BUND Sachsen-Anhalt im Magdeburger Rathaus ausgerichtet, beginnt um 14.00 Uhr und wird live ins Internet übertragen (www.morsleben-kampagne.de).
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DNR begrüßt Einigung zur Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes an Stiftungen und Verbände

Quelle: DNR

Nationales Naturerbe Deutschlands gerettet

DNR-Vizepräsident Miller: „Mit der heutigen Zustimmung des Bundestages ist der endgültige Durchbruch bei der Sicherung des Nationalen Naturerbes gelungen. Jetzt müssen auch noch die verbleibenden 25.000 Hektar Naturschutzflächen dauerhaft gesichert werden! Die Sicherung des Nationalen Naturerbes ist ein gemeinsamer Erfolg von Naturschutzorganisationen und Bundesregierung!“
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100.000 Hektar für den Naturschutz

Quelle: NABU

„Nationales Naturerbe“: Endlich tragfähige Haftungsregelung für Militär-Altlasten

Berlin – 100.000 Hektar ehemalige Militärflächen sowie Flächen aus DDR-Volkseigentum werden künftig für den Naturschutz in Deutschland zur Verfügung stehen. Der NABU hat die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages zur Sicherung des Nationalen Naturerbes begrüßt und die Parlamentarier aufgefordert, nun rasch eine Lösung für noch ausstehende 25.000 Hektar zu finden. Laut Koalitionsvereinbarung sollten bis zu 125.000 Hektar national bedeutsame Naturschutzflächen wie ehemalige Truppenübungsplätze, stillgelegte Braunkohletagebaue und Flächen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturerbe erhalten werden.
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Bundestag gibt weitere 29.000 Hektar Naturschutzflächen frei

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Nachricht des NABU dokumentiert.

Ein Meilenstein für die Sicherung des Naturerbes

Berlin – Der Bundestag hat mit der gestrigen Verabschiedung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass weitere wichtige Naturschutzflächen im Umfang von rund 29.000 Hektar als Teil des Nationalen Naturerbes gesichert werden können.
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