EP verabschiedet Richtlinie über Qualitätsnormen für Wasser

Nachfolgend wird eine geringfügig modifizierte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Die Eindämmung der chemischen Verschmutzung von Oberflächengewässern – das ist das Ziel der neuen Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Es werden insgesamt 33 verschiedene Stoffe aufgelistet, die als höchst bedenklich gelten, darunter hauptsächlich Pestizide und Schwermetalle, vor deren Risiken die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit geschützt werden sollen. Die Mitgliedsstaaten sollen bis 2018 deutlich sichtbare Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen.
Im Vorfeld konnten Vertreter von Parlament und Rat einen Kompromiss aushandeln, der heute vom Plenum mit großer Mehrheit angenommen wurde. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.

Gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an Küsten

Ziel der Richtlinie ist es, eine gute Wasserqualität in Flüssen, Seen und an den Küsten zu erreichen und deren Belastung durch Chemikalien zu vermindern. Es werden deshalb 33 verschiedene Schadstoffe aufgelistet, darunter vor allem Pestizide und Schwermetalle. Diese Stoffe könnten zum einen das Ökosystem gefährden, darüber hinaus aber auch in die Nahrungskette und damit schließlich in den menschlichen Körper gelangen und dessen Gesundheit nachhaltig gefährden. Die Richtlinie ist dabei der letzte fehlende Baustein auf dem Weg zur Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie.

Die Eckpunkte des Kompromisses

Dem erzielten Kompromiss zufolge sollen die Mitgliedstaaten deutliche Schritte hin zur Umsetzung der neuen Normen unternehmen. Dabei sollen unter anderem die beschlossenen Höchstwerte und die jährlichen Durchschnittswerte für die 33 Stoffe bis 2018 implementiert werden. 13 der insgesamt 33 in der Richtlinie aufgelisteten Schadstoffe werden derzeit schon als „prioritär gefährliche Stoffe“ bezeichnet, darunter unter anderem Schwermetalle wie Cadmium und Quecksilber.

Die Kommission muss zu den 13 bereits als „gefährlich“ eingestuften Stoffen weitere 13 Stoffe (darunter Dioxine, Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Bisphenol) auch als „prioritäre Stoffe“ oder „prioritär gefährliche Stoffe“ kategorisieren. Spätestens zwei Jahre nach In Kraft Treten der Richtlinie muss die Kommission über die Klassifizierung der 13 neuen Stoffe entscheiden. 2013 wird sie dann Umweltqualitätsnormen für die neuen prioritären Stoffe vorschlagen. Die Annahme dieser Normen ist dann für 2015 geplant, zu einem Zeitpunkt wenn die Mitgliedstaaten den zweiten Flussgebietsmanagement-Plan vorlegen müssen.

Mischzonen sollen zukünftig eingeschränkt werden

In der Nähe von Einleitungsstellen wird es kurzfristig nicht möglich sein, die neuen Umweltqualitätsstandards zu erfüllen. In diesen so genannten „Mischzonen“ dürfen die Konzentrationen der Verschmutzungen die Grenzwerte überschreiten. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass das gesamte Gewässer durch diese Einleitungsstelle belastet wird.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die bestmöglichen Anlagen zur Wiederaufbereitung von Wasser in diesen Mischzonen einzusetzen. Außerdem sieht der gefundene Kompromiss eine Beschreibung von adäquaten Maßnahmen zur Beschränkung der Mischzonen vor. Dies soll im Rahmen des Flussgebietsmanagements-Plans erfolgen.

Emissionsverzeichnis

Ab 2009 müssen die Mitgliedstaaten ein Verzeichnis erstellen (inklusive Kartenmaterial, soweit vorhanden), in dem Emissionen, Einleitung und Rückgang aller „prioritären“ und Schadstoffe für jedes Flussgebiet bzw. jeden Teil eines Flussgebietes, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, aufgelistet sind. Außerdem soll dieses Verzeichnis auch die Konzentration der beschriebenen Stoffe im Boden sowie in Flora und Fauna beinhalten. Gewässer, die sich über mehrere Mitgliedsstaaten erstrecken, sollen in einem koordinierten Ansatz überwacht werden.

EU: Novellierte Abfallrichtlinie soll Müllberge reduzieren

Vermeiden, wieder verwenden, wiederverwerten – Abfallberge reduzieren

In der EU fallen jährlich 3.500 Kilo Abfall pro Person an und die Tendenz ist steigend. Am Dienstagmittag werden die Europa-Abgeordneten voraussichtlich abschließend in zweiter Lesung eine EU-Richtlinie verabschieden, die eine Trendwende herbeiführen soll und Zielquoten für Abfallvermeidung, Mehrweg und Recycling festlegt.
Der von Berichterstatterin Caroline Jackson (Europäische Volkspartei – Europäische Demokraten (EVP-ED) mit dem Ministerrat ausgehandelte Kompromiss über eine novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht insbesondere Zielgrößen für die Wiederverwertung (Mehrwegsysteme) und Recycling vor: Bis zum Jahr 2020 sollen die Mitgliedsstaaten erreichen, dass mindestens die Hälfte des Papier-, Glas- und Metallaufkommens im Hausmüll recycelt oder wiederverwendet werden. Für Bau- und Abbruchabfälle (Sondermüll ausgenommen) sollen 70% erreicht werden.
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EP: Schädigung der Umwelt wird unter Strafe gestellt

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Das Europäische Parlament hat am 21.5.2008 die Richtlinie „über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt“ verabschiedet. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Ziel der Richtlinie ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt.
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EP: Exportverbot von Quecksilber und Quecksilber-Verbindungen

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Der Export von Quecksilber und Quecksilber-Verbindungen aus der EU soll ab dem 15. März 2011 verboten werden. Dies hat das Europäische Parlament am 21.5.2008 beschlossen.
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EP: Nahrungsmittel haben Priorität vor Kraftstoffen

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des Europäischen Parlaments dokumentiert.

Angesichts des Anstiegs der Lebensmittelpreise und weltweit 854 Millionen Menschen, die an Hunger oder Unterernährung leiden, macht das Europäische Parlament deutlich, dass „Nahrungsmittel Priorität vor Kraftstoffen erhalten müssen“ und dass die Biokraftstofferzeugung strengen Nachhaltigkeitskriterien unterworfen werden sollte. Die Abgeordneten verlangen von der EU-Kommission, die Auswirkungen der Spekulation auf die Lebensmittelpreise zu untersuchen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
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Tobias Pflüger: Depleted Uranium-Munition verbieten!

Nachfolgend wird eine Rede von Tobias Pflüger vor dem Europäischen Parlament dokumentiert. Mit dem Suchbegriff Depleted Uranium z.B. lassen sich dort auch die Reden anderer ParlamentarierInnen nachlesen.

DU-Munition verbieten!

Tobias Pflüger, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident! Diese Debatte war überfällig. Es ist gut, dass wir sie heute führen. Depleted Uranium oder abgereichertes Uran wird von vielen und vor allem westlichen Staaten als Munition in ihren Kriegen benutzt, weil DU eine starke Durchschlagskraft vor allem gegen Panzer hat. Doch DU-Munition ist sowohl chemisch hochgiftig – also toxisch – als auch radioaktiv. DU-Munition ist auch ein Abfallprodukt der Atomindustrie, das bei der Anreicherung von Uran oder bei der Atomwaffenproduktion anfällt. Auch darin, in der Nutzung von Atomenergie, liegt das Problem.
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Internationaler Tag der biologischen Vielfalt: BUND ruft in Schleswig-Holstein zur Falterzählung auf

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte Pressemitteilung des BUND Schleswig-Holstein dokumentiert.

Kiel. Anlässlich des Internationalen Tages der biologischen Vielfalt und der
9. UN-Naturschutzkonferenz in Bonn ruft der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland dazu auf, am kommenden Wochenende heimische Schmetterlinge zu zählen. Regionaler Höhepunkt in Schleswig-Holstein ist das Schmetterlingswochenende am 24. und 25. Mai auf der Landesgartenschau in Schleswig. Hier wartet ein breites Angebot an Informationen und Mitmachmöglichkeiten auf interessierte Schmetterlingsfreunde aller Altersstufen.
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