Kiel: Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 989 Segeberger Landstraße

Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat in der Sitzung am 09.01.2014 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 989 für das Baugebiet „Segeberger Landstraße Nr. 140 und Nr. 142“ beschlossen. Der Entwurf liegt mit Begründung vom 28.01.2014 bis zum 03.03.2014 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, Stadtplanungsamt, im 4. Geschoss in den Schaukästen auf dem Flur vor dem Zimmer 462b (Plankammer) öffentlich aus.
Alle KielerInnen und sonstige Betroffene, Vereine… können in dieser Zeit ihre Anregungen (Einwendungen, Widersprüche) schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift vortragen.

Hintergrund
Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauleitplanverfahren

Die Kieler Bürgerinnen und Bürger werden an der Aufstellung von Bebauungsplänen in zwei Schritten beteiligt. Die Pläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum Nr. 462 aus.

Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes die Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.

1. Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von der Planerin bzw. dem Planer der Öffentlichkeit vorgestellt.

2. Schritt: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Sie die Planentwürfe im Stadtplanungsamt oder an dieser Stelle online einsehen. Sie können Ihre Stellungnahme zu den Planentwürfen beim Stadtplanungsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Quelle: Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung