Knick-Urteil des OVG Schleswig

BUND zufrieden mit Urteil des OVG Schleswig
Mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig sieht der BUND eine Lanze für den Naturschutz gebrochen. Danach stellt das Aufputzen von Knicks in der bisher üblichen Art und Weise eine nachhaltige Schädigung dieser Landschaftselemente dar. „Wir erwarten, dass die Landesregierung nun unverzüglich Rechtssicherheit schafft“, fordert Reinhard Degener, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Schleswig-Holstein. „In Zukunft muss jeder Landwirt eindeutig wissen, wie er seine Knicks zu pflegen hat“.

Nach Ansicht des BUND bestätigt das Urteil indirekt die Auffassung der Naturschutzverbände, dass die derzeitigen Ausführungsbestimmungen zum gesetzlichen Knickschutz gegen das Landesnaturschutzgesetz verstoßen. Das Urteil muß Konsequenzen für den zukünftigen Umgang der Landwirte mit Knicks haben.

Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Schleswig werden mit diesem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ganz klar bestätigt. Das ziehe nach sich, so der BUND, dass der Knickschutz in Schleswig-Holstein über eine unverzügliche Neufassung der Biotopverordnung verschärft werden müsse. Da die geltende Biotopschutzverordnung die gängige Praxis erlaube, heiße die logische Konsequenz, diese den Anforderungen des Gerichtes anzupassen.

Der BUND wartet nun die genaue Urteilsbegründung ab.

Quelle: BUND Schleswig-Holstein