Eimsbüttler Bürger entschieden für die Natur und gegen einen Büroklotz am Isebekkanal

Pressemitteilung der Isebek-Initiative für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal
Eimsbüttler Bürger entschieden für die Natur und gegen einen Büroklotz am Isebekkanal
Mit einer überzeugenden Mehrheit von rund 70 Prozent der gültigen Stimmen haben die Eimsbüttlerinnen und Eimsbüttler am 1. Juli 2010 in einem Bürgerentscheid das Ansinnen ihrer Bezirkspolitiker zurückgewie­sen, die naturnahe Gewässerlandschaft am Isebekkanal und das denk­malgeschützte Klinker-Ensemble am U-Bahnhof Hoheluftbrücke mit einem riesigen Büroklotz zu verunstalten.

Das Bürgerbegehren „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ hat die Abstimmungen des Bürgerentscheids mit mehr als zwei Dritteln der gül­tigen Stimmen eindeutig gewonnen. Sowohl bei der Ja-Nein-Abfrage als auch bei der Stichfrage des Stimmzettels lag die Zustimmung zu der Vorlage des Bürgerbegehrens bei 70 %. Demgegenüber gibt es bei der Vorlage der Bezirksversammlung eine auffallende Differenz von 20 % zwischen den beiden Abfragen: Rund 40 % derer, die zunächst mit Ja für die Vorlage der Bezirks­versammlung gestimmt hatten, zogen ihre Zustimmung bei der Stichfrage wieder zurück.

Hauptgrund für dieses unterschiedliche Stimmverhalten der Abstimmenden war offenbar die irreführende Fragestellung der Bezirksversammlungs-Vorlage. Denn sie bezog sich nicht nur auf den Gegenstand des Bürgerbegehrens, nämlich auf die geplanten Rodungen und Bebauungen vor dem U-Bahnhof Hoheluftbrücke. Vielmehr enthielt die Vorlage der Bezirksversammlung die Fragestellung eines früheren Bürgerbegehrens – „Hände weg vom Isebek!“ -, dessen Abstimmung sie zuvor durch zweimalige, vorgetäuschte Zustimmung verhindert hatte. Wörtlich abgeschriebene Textteile des verhinderten Bürger­begehrens standen nun in der Informationsbeilage der Bezirksversammlung. Um die Täuschung perfekt zu machen, begann die Frage der Bezirks­versammlung zum Bürgerentscheid mit einem Text – „Sind Sie für den voll­ständigen Erhalt des Isebek-Grünzuges …“ –, der fast wörtlich dem Namen der „ISEBEK-INITIATIVE für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal“ entnom­men war. Und unter dem Namen „Rettet die Isebek“ waren die Bezirkspolitiker bemüht, sich selbst als Isebek-Bürgerinitiative auszugeben. Durch diese mehrfache Identitätstäuschung versuchten sie den Eimsbüttlern offenbar vor­zuspiegeln, nur durch ein Ja zu der Vorlage der Bezirksversammlung sei der möglicherweise gefährdete Isebek-Grünzug vor der Zerstörung zu retten. Ein großer Teil der so erschlichenen Ja-Stimmen gingen der Bezirksversammlung dann aber bei der Stichwahl wieder verloren, weil die Abstimmenden den Schwindel durchschaut hatten und der Ablehnung des „Hoheluftkontors“ größe­res Gewicht beimaßen.

Das trotz aller Täuschungen überaus eindeutige Ergebnis des Bürgerent­scheids „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!“ ist umso ein­drucksvoller, als die Bezirkspolitiker unter Verwendung von Partei- und Steuer­geldern eine wahre Materialschlacht mit Tausenden von Plakaten und Flug­blättern sowie zahlreichen Parteiständen in allen Stadtteilen des Bezirks Eims­büttel gegen das Bürgerbegehren führten. Angesichts der totalen finanziellen Übermacht und des enormen Material- und Personaleinsatzes der Bezirksver­sammlung ist die klare Ablehnung des Bürogroßbaus am Isebekkanal durch die Eimsbüttler Bürger ein glattes Misstrauensvotum gegen die Bezirksversamm­lung und an die Adresse jener, die mit der beschönigenden Werbekampagne der Bezirksversammlung versuchten, die Eimsbüttler für dumm zu verkaufen. Zu den Organisatoren dieser Kampagne gehörten insbesondere der Vor­sitzende der Bezirksversammlung, Niels Böttcher, CDU, der das Eimsbüttler Wappen zum Klick-Button bei Facebook verkommen ließ und mit seinem Auf­tritt im Internet die Würde des Bezirksparlaments in Mitleidenschaft zog. Ebenso der Unternehmensberater, Bezirksabgeordnete und Kreisvorsitzende der Jungen Union, Carsten Ovens, CDU, der bereits im Januar 2010 mit der Parole „Rettet die Isebek“ und einer täuschend imitierten Unterschriftensamm­lung gezielt Mittel der Desinformation und der Identitätstäuschung gegen das Bürgerbegehren einsetzte.

Dieselbe Gruppe von CDU-Funktionären, zu der auch der Immobilienhändler und Fraktionsvorsitzende Michael Westenberger zählt, hat nun nach dem verlorenen Bürgerentscheid erneut eine Desinformationskampagne gestartet, mit der sie den eigenen, eklatanten Misserfolg sowie den Sieg und die Legiti­mität des Bürgerbegehrens kleinzureden versucht. Wurde die Abstimmungs­beteiligung beim Bürgerentscheid von gut 23 % vor der Auszählung der Stim­men von der örtlichen CDU noch als „durchschnittlich“ und „üblich“ bezeichnet, so spricht sie nun, nach Bekanntwerden ihrer Niederlage, von einer „geringen Wahlbeteiligung“. Gleichzeitig sind „Verfassungsexperten“ und die Mittelstandsvereinigung der Hamburger CDU auf den Plan getreten, die die Fest­setzung einer höheren Abstimmungsbeteiligung – eines Quorums – bei Bürgerent­scheiden fordern.

Über Sinn oder Unsinn von Abstimmungsquoren lässt sich trefflich streiten, – Manfred Brand von „Mehr Demokratie“ Hamburg hat sich in einer Presse­mitteilung am 8.7.2010 bereits kritisch dazu geäußert. Im konkreten Fall des Eimsbüttler Bürgerentscheids würde eine höhere Abstimmungsbeteiligung den Gegnern der direkten Demokratie nicht weiterhelfen. Geht man einmal von einem Abstimmungsquorum von 40 % der Wahlberechtigten des Bezirks aus ‑ eine der Zahlen, die der CDU-Politiker Ulrich Karpen vorschlug und die die Wahlbeteiligung von 43 % bei den Europawahlen 2004 gerade noch durchge­hen ließe ‑ so ergibt eine einfache Dreisatzrechnung Folgendes:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel würde bei einer Abstimmungsbeteiligung von 40 % erst dann eine Mehrheit von einer Stimme erhalten, wenn zu den bisher 45.183 Teilnehmern am Bürgerentscheid, von denen rund 70 % für das Bürgerbegehren und rund 30 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmten, weitere 33.243 Wahlberechtigte am Bürgerentscheid teilnehmen würden, und die müssten dann mit nur 25 % für das Bürgerbegehren, aber mit 75 % für die Vorlage der Bezirksversammlung stimmen. Das eindeutige Abstimmungsergebnis vom 1. Juli müsste sich also mehr als umkehren. Eine solche Annahme ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Auch die Zahlenspiele der CDU können daher nicht über die Tatsache hinwegtäuschen: Die Eimsbüttler sind mit großer Mehrheit für die Erhaltung der Natur und für die Bewahrung des kulturhistorischen Erbes am Isebekkanal, und gegen den erdrückenden, von der CDU herbeigesehnten Büroklotz.

Das eindeutige Ergebnis des Eimsbüttler Bürgerentscheids ist ein klarer Handlungsauftrag an das Bezirksamt Eimsbüttel, nun unverzüglich die positi­ven Zielsetzungen des Bürgerentscheids planerisch und praktisch umzu­setzen.

Durch den Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eims­büttel!“ wurden jene Teile des Bürgerbegehrens „Hände weg vom Isebek!“ noch einmal ausdrücklich bestätigt, die den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12 zwischen U‑Bahnhof Hoheluftbrücke und Isebekkanal betreffen. Handlungsauftrag des aktuellen Bürgerentscheids in diesem Bereich ist mithin:
1. Verzicht auf Gehölzrodungen und Bebauungen;
2. planerische Erweiterung des Grünzuges am Isebekkanal auf diesen Bereich;
3. entsprechende Ausweisung des Bereichs gemäß geltendem Baustufenplan Harvestehude Rotherbaum als Öffentliche Grünanlage;
4. entsprechende Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs Hoheluft-West 13 / Harvestehude 12.
Im Verbund damit sind auch alle anderen am 13.8.2009 vom Hauptausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel beschlossenen Zielsetzungen des Bürger­begehrens „Hände weg vom Isebek!“ umzusetzen, wie sie bereits weitgehend in dem „Verfahrensbericht zur Umsetzung des Bürgerbegehrens ‚Hände weg vom Isebek!'“ des Bezirksamtes Eimsbüttel für die Hauptausschuss-Sitzung vom 15.10.2010 enthalten sind:
5. Erhaltung und naturnahe Gestaltung des Grünzuges am Isebekkanal zwischen Weidenstieg und Hoheluftbrücke;
6. seine vollständige Bewahrung vor strukturverändernden Abholzungen, vor Bebauung, Versiegelung und anderen beeinträchtigenden Nutzungen;
7. seine Ausweisung als Öffentliche Grün- und Erholungsanlage unter dem Namen ISEBEK-PARK;
8. besondere Unterschutzstellung der ökologisch wertvollen Ufergehölze als Teil des Biotopverbundsystems;
9. planerische Sicherung der vorgenannten Zielsetzungen.
Ad hoc sollten unverzüglich die vom Bezirksamt als „Schandflecke“ geduldeten Verwahrlosungen im Bereich des erweiterten Isebek-Grünzuges durch entspre­chendes Verwaltungshandeln behoben werden, insbesondere
10. Entsiegelung und naturnahe Begrünung der 15 x 24 m großen Asphalt­fläche zwischen McDonald’s und Röhrenbunker, nach Entfernung des Bauzauns und der bisher geduldeten Abfälle am Rand der Fläche;
11. Ausbesserung und Instandsetzung des verwahrlosten Fußwegs am Isebek­kanal, unter Schonung der angrenzenden Bäume und Sträucher.
Zu den beiden letztgenannten Punkten liegen der Bezirksverwaltung bereits Anfragen und Vorschläge der ISEBEK-INITIATIVE vor.

Weitere Informationen, Bilder und Dokumente zum Thema finden sich auf der Website zum Bürgerentscheid unter www.isebek-initiative.de.