Hamburg: Widerspruch der Isebek-Vertrauensleute – Bezirksamt verletzt demokratische Spielregeln

Gegen die einseitige Bevorzugung der Bezirksversammlung als einer der Ver­fahrensparteien beim Bürgerentscheid „Für die Respektierung des Bürger­willens in Eimsbüttel!“ durch die Bezirksabstimmungsleitung haben die Ver­trauensleute des Bürgerbegehrens Widerspruch bei der Bezirksamtsleitung eingelegt.
Beanstandet wird die undurchsichtige Vorberei­tung des Informationsheftes, das mit dem Stimmzettel des Bürgerentscheids Mitte Juni an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Eimsbüttel ver­schickt werden soll. Die Vertrau­ensleute des Bürgerbegehrens sollen ihren Textbeitrag zu der auf dem Stimm­zettel zur Wahl gestellten Abstimmung zwischen zwei sich widersprechenden Fragen schreiben, ohne die Frage der Bezirks­versamm­lung, die der Frage des Bürgerbegehrens gegenübergestellt wird, zu kennen.

Den Bezirksabgeordneten liegt demgegenüber die Frage des Bürger­begehrens und ihre Begründung seit Oktober 2009 vor. Sie kennen daher bei der Abfassung ihres Textbeitrages zum Informationsheft die abzustimmenden Alterna­tiven und haben diese Kenntnis den Vertrauensleuten voraus.
Die Vertrauensleute sehen in diesem Vorgehen der Eimsbütteler Bezirksabstim­mungsleitung eine Verletzung ihrer zentralen Grundrechte als gesetzliche Vertreter von fast 10.000 Eimsbüttler Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihrer Unterschrift einen – gesetzeskonformen! – Bürgerentscheid beantragt haben.

Nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sind die Bezirksversammlung und das Bürgerbegehren gleichwertige Träger der demokratischen Willensbildung im Bezirk. Nach Auffassung der Vertrauensleute verstößt die Bezirksabstimmungsleitung mit ihrer einseitigen Bevorzugung der Bezirksversammlung und mit der unzureichen­den Information der Vertreter des Bürgerbegehrens gegen die verfassungsrechtli­chen Gebote der Chancengleichheit, der Transparenz und der Organtreue.
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben das Bezirksamt Eimsbüttel zur umgehenden Stellungnahme und zur Revision ihres Vorgehens aufgefordert und werden gegebenenfalls das Verwaltungsgericht anrufen, um sich gegen die erneute Behinderung des Bürgerentscheids im Bezirk Eimsbüttel zur Wehr zu setzen.

Quelle: Isebek-Initiative für den Erhalt des Grünzuges am Isebekkanal