EU schlägt Verbot besonders gefährlicher Biozide vor

Quelle: Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN)

Die EU Kommission hat einen Entwurf zur Novellierung der 10 Jahre alten Biozid-Richtlinie veröffentlicht, die die Zulassung und Vermarktung von rund 50.000 Produkten wie Mottenspray, Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel in der EU regelt. PAN fordert Nachbesserungen.

In ihrem am 12. Juni 2009 veröffentlichten Entwurf stellt die Kommission in Aussicht, die Anwendung von Bioziden, die krebserregend, fortpflanzungs- oder erbgutschädigend sind oder das Hormonsystem beeinflussen können, zukünftig zu verbieten. Der Entwurf sieht außerdem vor, Gebrauchsgüter zu kennzeichnen, die mit Bioziden ausgerüstet sind, z. B. Textilien mit antibakteriellen Zusätzen oder Teppiche, die gegen Mottenfraß ausgerüstet sind.

Ziel der Kennzeichnung ist, die Konsumenten vor Stoffen zu schützen, die in der EU verboten sind, im Ausland aber noch eingesetzt werden, wie das gefährliche Pentachlorphenol (PCP). Behandelte Ledersofas oder Antischweißsocken, die zugelassene Biozide enthalten, sollen zukünftig gekennzeichnet und ggf. mit Gefahrenhinweisen versehen werden.

Susanne Smolka, Biozid-Expertin bei PAN Germany: „Wir begrüßen den Entwurf der EU-Kommission, da der Verbraucherschutz gestärkt und die Transparenz erhöht wird. Allerdings muss der Entwurf dringend nachgebessert werden. Dringend notwendig ist etwa die Aufnahme von Ausschlusskriterien für besonders gefährliche Umwelteigenschaften.“

Beispiele von Bioziden, die direkt in die Umwelt gelangen, sind Antibewuchsfarben an Schiffsrümpfen oder der immer öfter eingesetzte Fassadenschutz gegen Pilze und Algen an Gebäuden. Studien belegen, dass bei Regen erhebliche Mengen von den umweltgefährlichen Stoffen aus den Fassaden heraus gewaschen werden.

Hintergrund: PAN-Positionspapier „Kernpunkte zur Fortentwicklung der EG-Biozidrichtlinie aus Sicht der Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutzverbände“, März 2008.