Bundestag gibt weitere 29.000 Hektar Naturschutzflächen frei

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Nachricht des NABU dokumentiert.

Ein Meilenstein für die Sicherung des Naturerbes

Berlin – Der Bundestag hat mit der gestrigen Verabschiedung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass weitere wichtige Naturschutzflächen im Umfang von rund 29.000 Hektar als Teil des Nationalen Naturerbes gesichert werden können.

Insgesamt sollen laut Koalitionsvereinbarung 125.000 Hektar national bedeutsame Naturschutzflächen als Nationales Naturerbe erhalten werden. Bislang gab es nur eine Lösung für rund 49.000 Hektar. Die Übertragung der Flächen aus dem ehemaligen Volkseigentum der DDR an Länder, Verbände und private Stiftungen war blockiert, weil die Änderung der gesetzlichen Privatisierungsvorschriften im Parlament stockte. Der NABU hat die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, das für den Naturschutz und die Biodiversität in Deutschland wichtige Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich zu Ende zu bringen.

„Heute ist ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Bewahrung unseres Naturerbes erreicht“ sagte NABU-Vizepräsident und Vorsitzender der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Christian Unselt, anlässlich der heutigen Gesetzesänderung. „Die Sicherung von 78.000 Hektar der besonders wichtigen Naturschutzflächen ist geschafft.“

Der NABU fordert die Bundesregierung jetzt auf, im Endspurt der Legislaturperiode auch die Sicherung der aus der Koalitionsvereinbarung noch offenen 47.000 Hektar zu erreichen. „Wir sitzen in den Startlöchern, um die letzten Hürden zu nehmen. Solange sich der Bund jedoch weigert, für die Entsorgung von militärischen Altlasten mit im Boot zu bleiben, geht nichts voran“, so Unselt, der zudem die baldige Vorlage einer Vorschlagsliste der Naturschutzverbände für noch auszuwählende Flächen ankündigt. „Erst wenn die 125.000 Hektar gesichert sind, kann die Bundesregierung das Nationale Naturerbe als großen Erfolg ihrer Legislaturperiode verbuchen“.

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