S-H: Bebauungsplan Port Olpenitz aufgehoben

Nachfolgend wird eine geringfügig gekürzte und veränderte Pressemitteilung des NABU Schleswig-Holstein dokumentiert.

Oberverwaltungsgericht Schleswig gibt Normenkontrollklage von NABU, LNV, BUND und IGU statt

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat der Normenkontrollklage von NABU, IGU, LNV und BUND gegen das „Port-Olpenitz“-Projekt an der Schleimündung stattgegeben. Der Bebauungsplan der Stadt Kappeln wurde außer Kraft gesetzt. Die Klägergemeinschaft der Naturschutzvereine hatte sich wegen befürchteter gravierender Auswirkungen der unmittelbar an das Haff grenzenden Bebauung des Schleiufers und Teilen der südlichen Halbinsel auf das benachbarte Naturschutz-, FFH- und EU-Vogelschutzgebiet an das Gericht gewandt. Die Richter teilten die Befürchtungen der Kläger und monierten in ihrer Entscheidung zudem die nicht ausreichenden Festsetzungen im B-Plan, die auch nach Ansicht der Richter trotz der privat-rechtlichen Verträge zwischen Stadt und Vorhabenträger keine ausreichende Steuerung des Vorhabens bzgl. der Auswirkungen auf die Landschaft erlauben. Zuvor hatten die Richter auch die Klagebefugnis der Verbände bestätigt und damit gegenläufige Bestimmungen des deutschen Rechtsbehelfsgesetzes für europarechtswidrig erklärt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde in diesem Punkt die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht vom OVG in Schleswig zugelassen.

IGU, BUND, LNV und NABU begrüßen das in der Sache deutliche Urteil. Die Kritik der Verbände richtet sich vor allem gegen Innen- und Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein, die aus Sicht der Kläger die Hauptschuld am Scheitern des Projektes tragen. Unverständlich bleibt, wieso das Innenministerium als Landesplanungsbehörde dem nicht Vorhaben bezogenen B-Plan mit seinen offensichtlichen, rechtlich unzureichenden Festsetzungen im Vorwege die Zustimmung erteilte. Ebenso wenig nachvollziehbar bleibt, wieso das Umweltministerium die seit 2005 bekannten dringenden Erfordernisse aus dem Gutachten des damaligen Landesamtes für Natur und Umwelt LANU (heute: LLUR) konsequent ignorierte und damit die massive Beeinträchtigung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche des Noors zuzulassen bereit war. Offensichtlich hat wohl politischer Druck Einfluss auf die Kontrollfunktionen der Landesministerien genommen.

Wären Stadt Kappeln und der Vorhabenträger nach Ansicht der Kläger rechtzeitig durch die Ministerien auf die früh erkennbaren, gravierenden rechtlichen und fachlichen Bedenken aufmerksam gemacht worden, hätte eine an die naturschutzfachlichen Erfordernisse angepasste Planung Aussicht auf Erfolg haben können. So blieb den klagenden Naturschutzverbänden – wie bereits in anderen Rechtsfällen – allein die Aufgabe überlassen, als Anwalt der Natur vor Gericht die notwendige Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenarten durchzusetzen. Eine Blockadepolitik haben die Verbände zu keiner Zeit betrieben und zu jedem Zeitpunkt der Stadt Kappeln und dem Investor eine Planoptimierung angeboten.