Kiel: Spielplatz Blitzstraße, Lärmschutz / Schadstoffbelastung

Nachfolgend wird die Antwort der Kieler Stadtverwaltung auf eine Kleine Anfrage der Ratsfrau Ingrid Zimmermann zur Kieler Ratsversammlung am 15.1.2009 dokumentiert, die am 19.2.2009 öffentlich beantwortet werden wird. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hier im Blog wurde die Antwort der Verwaltung noch nicht im Ratsinformationssystem wiedergegeben.

Der Bürgermeister Kiel, 29.01.2009
Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

Antwort auf die Kleine Anfrage

Drucksache 0019/2009
Spielplatz Blitzstraße, Lärmschutz / Schadstoffbelastung

der Ratsfrau Ingrid Zimmermann (Ratsfraktion DIE LINKE) vom 08.01.2009 zur Ratsversammlung am 19.02.2009

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 19.02.2009 gestellte Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Spielplatz Ostring (zwischen Markuskirche und Blitzstraße) – Lärmschutz / Schadstoffbelastung

Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, welchen verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen Kinder auf dem Spielplatz ausgesetzt sind?

Antwort: Eine Verkehrslärmkartierung wurde entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und § 47 BImSchG im Jahr 2007 durchgeführt. Die Verkehrslärmimmission in der Mitte des Spielplatzes lag bei 60,5 dB(A). Auf Höhe der Spielgeräte Röhrenrutsche und Hangelanlage wurden 62,9 dB(A) bzw. 60,3 dB(A) ermittelt. Die Sandspielfläche im Bereich der Seilnetzpyramide ist mit 58,3 dB(A) im ruhigsten Bereich des Spielplatzes angesiedelt.
Daten zur Luftschadstoffbelastung liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Frage 2: Gehen von der Benutzung des Spielplatzes Gesundheitsgefahren für Kinder aus?

Antwort: Nach der Lärmwirkungsforschung steigt ab einer Dauerbelastung von 65 dB(A) tags das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen durch chronischen Lärmstress. Die ermittelten Werte liegen unterhalb des vor genannten Schwellenwertes. Eine Gesundheitsgefahr ist nicht zu erwarten.
Bezüglich der Belastung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe ist nach Mitteilung des zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume davon auszugehen, dass die gesetzlich festgelegten Grenzwerte nicht überschritten werden.

Frage 3: Sind Maßnahmen geplant zur Reduzierung des Lärmpegels bzw. des Schadstoffeintrages auf das Spielplatzgelände?

Antwort: Aufgrund der beschriebenen Situation sind aktuell keine Maßnahmen geplant.

Peter Todeskino