BUND: Merkel darf Umweltgesetzbuch nicht an CSU scheitern lassen

Nachfolgend wird eine geringfügig veränderte und gekürzte Pressemitteilung des BUND dokumentiert.

Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Regierungsparteien aufgefordert, in ihrer heutigen Koalitionsrunde dem Umweltgesetzbuch (UGB) zuzustimmen. Vor allem die CSU müsse endlich ihre Bremserrolle aufgeben. „Mit völligem Unverständnis beobachten wir die Verzögerungen beim geplanten Umweltgesetzbuch“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Kommt das Umweltgesetzbuch nicht, wird eine große Chance zum besseren Schutz der Lebensgrundlagen und für die zukunftsfähige Entwicklung der Wirtschaft vertan“, sagte er. Das Umweltgesetzbuch sei ein zentrales umweltpolitisches Projekt der Koalition. Scheitere es, sei das ein schwerer Glaubwürdigkeitsverlust für Bundeskanzlerin Angela Merkel. Während ihrer Amtzeit als Umweltministerin habe sie sich persönlich für das UGB eingesetzt. Sie dürfe es jetzt nicht an der umweltpolitischen Kurzsichtigkeit einiger CSU-Politiker scheitern lassen.

Deutschland brauche auch deshalb ein einheitliches und unbürokratisches Umweltrecht, damit die Unternehmen Planungssicherheit erhielten. Befürchtungen über ein Mehr an Bürokratie durch das UGB seien unbegründet. Ein Umweltgesetzbuch verkürze und vereinheitliche die Genehmigungsverfahren.

„Um Ökologie und Ökonomie miteinander in Einklang zu bringen, sind klare und einheitliche Umweltschutzstandards erforderlich. Das Fehlen eines bundesweit gültigen Umweltgesetzbuches wirkt sich nachteilig auf den Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt aus“, sagte Weiger. Werde das UGB weiter auf Eis gelegt, bleibe das Umweltrecht zwischen Bund und Ländern stark zersplittert. Dann drohe ein Wettlauf der Länder bei der Senkung von Schutzstandards auf das niedrigste Landesniveau. Dies sei z. B. beim Schutz von Biotopen und beim Gewässerschutz zu befürchten.

Weiger: „Zwar weist der vorliegende Gesetzentwurf noch immer gravierende Lücken auf. Doch wir stellen diese Bedenken bis zum parlamentarischen Verfahren zurück, damit das UGB noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden kann.“